Die Kinderbetreuerin war nach einem Arbeitsunfall sieben Monate lang krankgeschrieben und hatte nicht damit gerechnet, eine solche Rechnung zu erhalten.
Eine Kinderbetreuerin aus dem Jura wurde von der CPAM mit einer Forderung von über 9000 Euro überrascht. Die Krankenkasse wirft ihr vor, dass sie ihre Krankschreibung genutzt hatte, um ihren Hund mehrmals zum Training zu bringen.
Die Tagesmutter war ihrerseits davon ausgegangen, dass sie ein Anrecht auf diesen Ausflug hatte, da in ihrer Krankschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass sie das Recht habe, ihre Wohnung zu verlassen.
Wie Le Progrès erklärt, gibt die CPAM an, dass sie nicht weniger als 15 Anomaliefeststellungen im Zusammenhang mit diesen Ausflügen zu Dressurzwecken festgestellt hat. Diese Tätigkeit wurde von der Sozialversicherung als außerhalb des Rahmens der Ausgangsgenehmigungen liegend eingestuft.
Dennoch hatte der Arzt nach einer ersten Unterbrechung mit häuslichen Arbeitszeiten (zwischen 9 und 11 Uhr sowie zwischen 14 und 16 Uhr) die Unterbrechungen ohne zeitliche Einschränkung erneuert. Die Tagesmutter dachte also, sie könne ihre Zeit nutzen, um sich um die Ausbildung ihrer Hunde bei einem Hundetrainer zu kümmern, da in ihrer Haltestelle keine Angaben dazu gemacht wurden.
"Die Krankenversicherung hat mich angerufen und mir gesagt, dass sie auf dem Gelände des Dressurplatzes gewesen seien und dass es sich um eine nicht genehmigte Aktivität handele. Jemand muss es ihnen gesagt haben. Ich wurde nicht kontrolliert, ich habe nur einen Anruf erhalten", erklärte die Kindergärtnerin in der Zeitung Le Bien Public.
Quelle: wamiz
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