Bereits seit 2021: Der Rundfunkbeitrag wird zum ersten Mal seit 10 Jahren steigen und man hat auf die Zustimmung der Bundesländern gewartet.
Der Rundfunkbeitrag würde im Fall einer Zustimmung seit 2009 erstmals wieder steigen. Die Höhe kann nur verändert werden, wenn alle Länderchefs und alle Länderparlamente zustimmen. Das Ganze könnte dann zum Januar 2021 in Kraft treten.
Derzeit liegt die Abgabe bei 17,50 Euro pro Monat. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist möglich. Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge berechnet. Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag gehen an die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Die Berechnungen ergeben sich aus dem Finanzbedarf, den zuvor die Sender angemeldet hatten. Die Experten gingen davon aus, dass es in der nächsten Beitragsperiode 2021 bis 2024 eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro geben wird – die Erhöhung des Rundfunkbeitrags soll das auffangen. Die Sender hatten einen doppelt so hohen ungedeckten Finanzbedarf angemeldet. Die Kommission machte in ihren Berechnungen aber Abstriche.
Die Ministerpräsidenten haben den Staatsvertrag für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro unterschrieben. Er kann damit jetzt den Parlamenten aller Bundesländer zur Abstimmung vorgelegt werden.
Grundgedanke der Reform war, dass in Zeiten von Smartphones und Tablet-PCs nicht mehr das Vorhalten eines “Rundfunkempfanggeräts” für die Gebührenpflicht entscheidend sein kann. Stattdessen zahlt jeder Haushalt eine Pauschalabgabe – und damit auch die, die keine Geräte besitzen.
Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Ministerpräsidenten orientierten sich bei ihrer Entscheidung an einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – kurz KEF. Das Expertengremium hatte Ende Februar die Beitragserhöhung auf 18,36 Euro vorgeschlagen.
Quelle: tagesschau.de
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