Laut BILD stellte der Geschäftsmann vor etwa vier Jahren Töpfe als Dekoration vor sein Geschäft. "An unserer Ecke herrscht ständig Durchzug. Und das macht es gemütlicher", erklärt er. - Anfang Februar dieses Jahres erhielt ich unerwartet eine schriftliche Mahnung, in der ich zur Zahlung von 83 € aufgefordert wurde. Angeblich brauche ich eine Genehmigung und muss dafür bezahlen. Ganz ehrlich? Zuerst habe ich gelacht und dachte, es sei ein Scherz."

Geschädigter Ladenbesitzer. Quelle: bild.de

Nach den Messungen von Enrico R. beträgt der Abstand zwischen der Schaufensterscheibe und der Außenkante des Pflanzgefäßes genau 46 cm. "Die Pflanzkübel behindern die Bewegung der Kinderwagen nicht, und es stolpert auch niemand darüber", so der Unternehmer weiter.

"Es gibt auch keine Werbung auf ihnen. Ich zahle bereits 250 € pro Jahr für ein paar Wimpel, die ich an öffentlichen Plätzen aufhängen kann. Das ist verständlich. Aber für Blumen? Also rief ich das Büro des Bürgermeisters an und bat um Nachsicht und Verständnis. In Zeiten wie diesen haben wir andere Sorgen".

Aus dem Familienarchiv. Quelle: bild.de

Nach Angaben von Enrico R. erhielt er daraufhin eine Mahnung, in der er zur Zahlung von 83,5 € aufgefordert wurde. Der Unternehmer schaltete daraufhin seinen Anwalt ein. Kurze Zeit später erhielt er ein Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben wurde. Dort wird sie auf ihre Richtigkeit überprüft.

Fragment der offiziellen Warnung. Quelle: bild.de

Quelle: bild.de

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