In Berlin erlaubte man in städtischen Schwimmbädern oben ohne zu schwimmen. Die Behörden sagen, es sei ein Schritt in Richtung Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Raum. Nun gelten für alle die gleichen Regeln.
Stadtbeamte sagten, die Regeln für den Besuch öffentlicher Badestellen seien zuvor nicht klar genug gewesen, und außerdem sei es Frauen nicht immer erlaubt, „oben ohne“ wie Männer in der Öffentlichkeit aufzutreten.
Die Entscheidung kommt, nachdem eine Frau, die nicht wie ihre männlichen Kollegen oben ohne schwimmen durfte, im Jahr 2020 eine Beschwerde beim Landesgleichstellungsbüro eingereicht hatte.
„Der Beschluss über die Nutzung des öffentlichen Raums schafft gleiche Rechte für alle Berlinerinnen und Berliner, Männer, Frauen und nicht-binäre Menschen. Er schafft auch Rechtsklarheit für die Beschäftigten der Badestellen. Jetzt geht es um die konsequente Anwendung dieser Regelung", sagt Doris Liebscher, Leiterin der Volksanwaltschaft.
Nun gelten für alle Besucherinnen und Besucher von städtischen Bädern gleiche Anforderungen, unabhängig vom Geschlecht, und ein Badeanzug wird als geschlechtsunabhängiges Attribut betrachtet.
Eine ähnliche Entscheidung wurde im vergangenen Jahr vom Stadtrat der mitteldeutschen Stadt Göttingen getroffen.
Quelle: focus.com
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