Cupcakes und andere Backwaren dürfen keine Sägespäne enthalten. Zu diesem Ergebnis kam ein Verwaltungsgericht in Karlsruhe und wies die Klage eines Herstellers ab, der sich hauptsächlich mit den Online-Bestellungen beschäftigt.
Das Gericht stellt fest, dass das vom Kläger verwendete Sägemehl Füllmaterial für technische Anwendungen ist und nicht einmal für die Herstellung von Tierfutter benötigt wird. Nach EU-Vorschriften ist dieses Material kein sicheres Lebensmittel.
Der Bäcker behauptet seinerseits, dass er nur biologisch unbedenkliches Holzmehl verwendet. Dies ist ein pflanzliches Produkt, das die gleiche Wirkung wie Getreidekleie hat. Außerdem gibt es solche Rezepte schon seit der Antike, als Sägemehl in Lebensmitteln durch Mehl ersetzt wurde.
Die Bäckereifirma bestreitet das Verbot der Stadt Karlsruhe, die 2017 einen Mustermuffin getestet und für den Verkauf verboten hat. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig, sie unterliegt einer möglichen Berufung zum Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Mannheim. Der Prozess löste einen großen öffentlichen Aufschrei aus.
Quelle: rg.com
Das könnte Sie auch interessieren:
Mode für kleine Freunde: Ein Mann macht lustige Outfits für Katzen